Seniorenhilfe des Pensionistenverbandes NÖ

Für Mitglieder, die ein sehr geringes Einkommen haben und als Einzelperson die Einkommensgrenze von € 1100,00 netto nicht übersteigt wird vom Verband eine Unterstützung gewährt.

Bei Ehepaaren darf das Einkommen nicht mehr als  € 1500,00 netto ausmachen. Bei Härtefällen kann auch ein höherer Betrag  ausbezahlt werden, das wird vom Landesvorsitzenden entschieden.  

Nicht nur bei Verlust des Partners oder bei  Personen die  gepflegt wurden, sondern auch bei lebenswichtigen Einrichtungen, wie Kühlschrank, Ofen, Medikament usw. kann ein Ansuchen gestellt werden, wenn eine Mitgliedschaft beim Pensionistenverband besteht.

Das Ansuchen wird über  den Vorsitzenden der Ortsgruppe gestellt, dann an die Bezirksorganisation weitergeleitet.

Diese Unterstützung wird auf  freiwilliger Basis gewährt und ist keine Verpflichtung des Verbandes.

Ich bin auch bemüht beim Ausfüllen von Anträgen zu helfen, soweit es mir möglich ist.

Dazu bin ich telefonisch erreichbar oder man kommt zur Sprechstundenzeiten in den  Clubnachmittag.

Zur Information: Auch wir unterliegen den Datenschutz  und sind verpflichtet diesen auch einzuhalten.